Maskenpflicht in Hagen: Rauchen ist kein Freifahrtschein

Rauchender Mann
(Foto: Sammy-Williams/Pixabay)

Am kommenden Samstag gilt sie schon seit zwei Wochen – die allgemeine Maskenpflicht in der Hagener Innenstadt und am Hauptbahnhof. Nun wurde von der Stadtverwaltung festgelegt, wo Essen und Trinken und auch das Rauchen in diesen Bereichen gestattet sind:

  • Das Rauchen ist nur an bereitgestellten Aschenbechern gestattet.
  • Das Absetzen der Mund-Nasen-Bedeckung, um Nahrungsmittel zu verzehren, ist lediglich im Stehen oder Sitzen erlaubt.

Neben der Maskenpflicht in weiten, durch Schilder gekennzeichneten, Teilen der Innenstadt und dem Bereich vor dem Hauptbahnhof (einschließlich Graf-von-Galen-Ring) gilt diese außerdem überall im gesamten Stadtgebiet, wo ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

Keine Maskenpflicht besteht für Kinder bis zum Schuleintritt. Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können, müssen eine entsprechende ärztliche Bescheinigung dabei haben.