Die Diskussion um die Corona-Infektionszahlen wird auch in Hagen von vielen Hobby-Virolog:innen insbesondere in den Facebook-Kommentaren unter so ziemlich jedem Artikel zum Thema erbittert geführt. Während die einen denken, man wolle uns alle unbegründet „unterdrücken“, haben die anderen Angst vor geschönten Zahlen und einer eigentlich viel schlimmer grassierenden Pandemie.

Auch in meinem engen Freundes- und Familienkreis kam es im Zuge der immer weiter steigenden Zahlen zuletzt zu viel Verunsicherung. Die WarnApp leuchtet rot, ein Lehrer des Kindes muss in Quarantäne, eine Person des Pflegedienstes wurde positiv getestet, der Freund der besten Freundin, mit der man vorgestern noch einen Kaffee getrunken hat, ist plötzlich schwer erkrankt oder man selber hat auf einmal eine sehr merkwürdige Erkältung. Doch was dann?

Ich habe in den letzten Tagen zu diesem Thema viel mit der Pressestelle der Stadt Hagen kommuniziert (die dazu gestern nun eine umfassende Erklärung herausgegeben hat), habe lange mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) telefoniert und mich durch die verschiedenen Gesetze, Verordnungen und Empfehlungen diverser Behörden gewühlt. Ich hoffe, dass ich euch daher im Folgenden nun einen guten Überblick geben kann, der natürlich keinen Anspruch auf Rechtssicherheit hat.

Hausärzt:innen: Zuständig bei Symptomen

Grundsätzlich gilt zunächst die Regel, dass Tests auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus („Corona“) von den Hausärzt:innen durchgeführt werden. Wer getestet wird, liegt dabei ganz im Ermessen der jeweiligen Ärztin bzw. des Arztes. Vanessa Pudlo, Pressesprecherin der KVWL, betont aber: „Nach den Richtlinien des RKI wird normalerweise nur getestet, wenn eindeutige Symptome bestehen.“

Wenn ihr plötzlich starke Erkältungssymptome, ggf. auch einen Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns habt, solltet ihr euch sofort selbst isolieren, also das Haus nicht mehr verlassen, und eure Hausärztin und euren Hausarzt telefonisch informieren, ggf. auch den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116117. Und bei sehr, sehr schweren Symptomen ruft ihr natürlich den Notruf der Feuerwehr unter 112 an.

Bei starken Erkältungssymptomen wird euch eure Hausärztin/eurer Hausarzt eine Krankschreibung ausstellen. Das ist auch telefonisch möglich. Eine Testung erfolgt jedoch nur, wenn ein begründeter Verdacht besteht, ihr etwa kürzlich langen und intensiven Kontakt zu einer erkrankten Person hattet oder ganz besondere Symptome zeigt. Sollte der Test auch bei einem begründeten Verdacht verweigert werden (was in manchen Arztpraxen leider vorkommt), empfiehlt es sich, die 116117 anzurufen oder direkt Kontakt zur Kassenärztlichen Vereinigung aufzunehmen.

Keine Symptome, kein Test?

Es gibt einige Fälle erfolgt aber auch ohne Symptome eine Testung. Etwa haben Lehrer:innen und Kita-Erzieher:innen noch bis zu den Weihnachtsferien die Möglichkeit, eine begrenzte Anzahl von Coronatests kostenlos durchzuführen. Allerdings bestätigt Vanessa Pudlo mir ganz eindeutig: „Die Hausärzte haben in diesem Fall keine Testverpflichtung!“ Das gilt ebenso für Personen, die aus einem Risikogebiet nach Deutschland gereist sind und vorzeitig aus der zehntägigen Pflicht-Quarantäne entlassen werden wollen.

Die KVWL hat gemeinsam mit dem „Ärztebund Südwestfalen“ bei allen niedergelassenen Ärzt:innen eine Abfrage gestartet, in welchen Praxen die Bereitschaft besteht, in Fällen ohne Symptome – also auch bei Lehrer:innen/Erzieher:innen oder Reiserückkehrenden – einen Test durchzuführen. Die Liste gibt es online unter coronatestpraxis.de. In Wehringhausen bzw. unmittelbar am Stadtteilrand ist mittlerweile nur noch eine Praxis gelistet, und zwar im Ärztehaus am AKH. In ganz Hagen sind es lediglich 19 Ärzt:innen, die freiwillig auch asymptomatische Personen testen.

Wenn die Corona-WarnApp euch eine rote Meldung anzeigt, solltet ihr nach den Vorgaben des RKI zunächst eure Hausärztin bzw. euren Hausarzt – oder das Gesundheitsamt – informieren. In einem Gespräch wird nun versucht, euer tatsächliches Infektionsrisiko zu ermitteln. Eventuell wird euch ein Test empfohlen, sollten aber keine Symptome bestehen, werdet ihr nicht krank geschrieben. Nur wenn man euch im Gespräch als Kontaktperson der Kategorie I einstuft, wird eine Quarantäne amtlich angeordnet.

Enge Kontakte

Eine Ausnahme bei der Testung von asymptomatischen Personen gibt es bei den sogenannten Kontaktpersonen der Kategorie I. Das sind alle Menschen, die mit einer coronapositiven Person in einem Haushalt leben. Weiterhin zählen dazu Personen, die sich mit einem positiven Fall für mindestens 15 Minuten in einem geschlossenen Raum ohne einen Mindestabstand von 1,5 Metern und ohne Maske unterhalten haben. In Schulen wird im Einzelfall entschieden, ab Klasse 3 fallen jedoch wegen der Maskenpflicht meist nur die unmittelbaren Sitznachbar:innen in diese Kategorie. In Kitas und den beiden ersten Grundschulklassen gilt jedoch meist die gesamte Klasse oder Gruppe als Kategorie I.

Bei diesen Kontaktpersonen ordnet das Gesundheitsamt grundsätzliche eine 14-tägige Quarantäne an, das Haus/die Wohnung darf nun nicht mehr verlassen werden. Nach den Richtlinien des Bundesgesundheitsministerium sollen die Kontaktpersonen im eigenen Haushalt auch getestet werden. Ebenfalls testet das Gesundheitsamt Kontaktpersonen der Kategorie I, die in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichungen bzw. im Pflegedienst arbeiten. Bei Lehrer:innen und Schüler:innen findet gegen Ende der Quarantänezeit ein Test durch das Gesundheitsamt statt. Sollten in der Quarantäne Symptome auftreten, muss sofort die eigene Hausärztin/der Hausarzt telefonisch informiert werden und ist für die Testung zuständig.

Weiterhin werden nach den Richtlinien des Bundesgesundheitsministerium grundsätzlich auch alle Personen ohne Symptome getestet, die zur einer stationären oder ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus aufgenommen werden.

Positiver Test – und nun?

Solltet ihr zu den Personen gehören, bei denen ein Coronatest durchgeführt wird, werdet ihr im Normalfall nach spätestens 48 Stunden vom Labor aus direkt über die Corona-WarnApp über euer Ergebnis informiert. Wenn ihr die App nicht nutzt oder das Labor nicht an das System angeschlossen ist, findet die Information natürlich auf anderem Wege statt.

Falls der durchgeführte Test nun auch noch positiv ist, solltet ihr euch sofort in Quarantäne begeben. Außerdem sollen jetzt ausdrücklich auch alle Menschen, die mit euch in einer Wohnung leben, sofort in Quarantäne. Nun schnappt ihr euch einen Zettel und einen Stift und schreibt alle Menschen auf, zu denen ihr in den vergangenen zwei Tagen persönlichen Kontakt hattet bzw. holt idealerweise euer Kontakttagebuch heraus, in dem ihr das regelmäßig aufschreibt.

Und jetzt nicht nervös werden:

Euer positives Testergebnis wird auch an das Gesundheitsamt gemeldet. Aufgrund der aktuellen Überforderung in Laboren und bei den Behörden kann allein diese Meldung jedoch schon mehrere Tage dauern. Und beim Hagener Gesundheitsamt arbeiten derzeit zwar 70 Personen im Bereich der Kontaktnachverfolgung, es kommen jedoch täglich bis zu 100 neue positive SARS-CoV-2-Testergebnisse an. Die werden zunächst gesichtet und nach Dringlichkeit sortiert. Besonders dringend sind beispielsweise Fälle, in denen die positiv getesteten Personen in Alten- und Pflegeheimen arbeiten.

Wurde die Liste nun irgendwann bis zu euch hin abgearbeitet, ruft euch das Gesundheitsamt schließlich an, bespricht das weitere Vorgehen und will eure Kontaktliste haben. Bis dieser Anruf kommt, kann es fünf bis sieben Tage dauern. Manchmal sogar länger.

Anschließend wird auch eure Kontaktliste kategorisiert und nur bei einem hohen Infektionsrisiko der Kategorie I meldet sich das Gesundheitsamt bei den entsprechenden Personen.

Für eure Arbeitsstelle erhaltet ihr bei einer angeordneten Quarantäne eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes, wenn ihr keine Symptome entwickelt. Falls ihr Symptomen haben solltet, bekommt ihre natürlich eine Krankschreibung. Diese stellt euch dann wieder eure Hausärztin oder euer Hausarzt aus, bei der/dem ihr auch bei Krankheitszeichen natürlich sofort meldet.

Wann endet meine Quarantäne?

Eine ganz wichtige Frage, die ich in der ersten Version dieses Artikels vergessen hatte, und deren Antwort ich nun (13.11., 20.45 Uhr) nachreiche. Danke für die Nachfragen.

Die Quarantäne beginnt mit der Mitteilung des positiven Testergebnisses bzw. bei Kontaktpersonen der Kategorie I am letzten Tag des Kontaktes mit der erkrankten Person und endet laut Info der Stadt Hagen nach 14 Tagen automatisch – wenn sich in dieser Zeit keine Symptome entwickeln. Das Gesundheitsamt hält während der Quarantäne regelmäßig per Telefon oder E-Mail Kontakt.

Sollten jedoch Symptome auftreten, muss man sich in ärztliche Behandlung begeben. Erst wenn die Covid-19-Erkrankung auskuriert ist, wird die häusliche Isolation beendet. Das kann je nach Stärke der Symptome bis zu 14 Tage dauern, bei schweren Verläufen auch länger.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung schreibt dazu: „Die Entscheidung, ob eine Person als genesen und nicht mehr ansteckend gilt, trifft die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt oder das zuständige Gesundheitsamt.“


Verwendete Quellen:

  • Gespräch mit Vanessa Pudlo, Kassenärztliche Vereinigung Wetsfalen-Lippe
  • Pressemitteilungen der Stadt Hagen
  • Nach- und Rückfragen bei der Pressestelle der Stadt Hagen
  • Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Wetsfalen-Lippe
  • Internetseite des Robert-Koch-Institus (RKI)
  • Internetseite des ärztlichen Bereitschaftsdienstes (116117)
  • Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums
  • Internetseite coronatestpraxis.de
  • Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

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