B.1.351: Sechs neue Fälle mit der Corona-Mutation in Hagen

Corona-Test
(Foto: fernando zhiminaicela/Pixabay)

Bei Laboruntersuchungen hat das Hagener Gesundheitsamt sechs Fälle der sogenannten „südafrikanischen“ SARS-CoV-2-Mutation B.1.351 entdeckt. Die Stadt Hagen lässt alle Proben, die die dafür nötige Virenlast aufweisen, auf Mutationen untersuchen.

Wo sich die sechs Hagener*innen mit der Mutation angesteckt haben könnten, ist für das Gesundheitsamt jedoch nicht nachvollziehbar. Zuletzt waren in Hagen vor einem Monat B.1.351-Fälle entdeckt worden. Diese standen damals in Zusammenhang mit einem Reiserückkehrer. Eine Kontaktperson hatte sich trotz Vollschutz angesteckt, die Krankheit war aber erst nach 17 Tagen ausgebrochen.

In Hagen wurden heute insgesamt 107 Corona-Neuinfektionen gemeldet. Im gesamten Pandemieverlauf gab es erst viermal höhere Tageswerte. Die 7-Tage-Inzidenz steigt damit wieder auf 263,9. Auch ein weiterer Todesfall (Jahrgang 1972) ist zu betrauern.

Weniger Impfschutz?

B.1.351 gilt als hochansteckend und bereitet noch weitere Sorgen: Einer Studie aus Afrika zufolge schützt der Impfstoff von AstraZeneca jüngere Personen nicht gegen eine Infektion mir dieser Mutation. Auch der Impfstoff von BionTech/Pfizer könnte einer Studie aus Israel nach weniger Schutz bieten. Laut Angaben des RKI könnte auch eine vorherige Infektion mit dem ursprünglichen Corona-Virus nicht vor einer Neuinfektion mit B.1.351 schützen.

Besonders junge Leute in Hagen infiziert

Schaut man beim RKI in die Altersverteilung der Neuinfizierten ist, gemessen an ihrem Anteil an der Hagener Bevölkerung, ist die Altersgruppe der 5- bis 14-Jährigen mit Abstand am stärksten betroffen (Inzidenz 442,6). Es folgen die 15- bis 34-Jährigen (382,9). Vergleichsweise wenige Neuinfektionen gibt es hingegen bei den über 60-Jährigen (131,5). Die Altersgruppe 80+ ist kaum noch betroffen (26,3).

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Korrektur, 22.4., 13.15 Uhr: Zunächst hieß es in der Einleitung zum Beitrag, es seien Fälle der „brasilianischen“ Mutation aufgetreten. Korrekt ist, dass es sich bei B.1.351 um die „südafrikanische“ Variante handelt. Der restliche Inhalt ist aber korrekt.