Seit dem vergangenen Freitag liegt die 7-Tage-Inzidenz nun auch in Hagen dauerhaft unter der kritischen Marke von 50. Das sind jetzt fünf Werktage in Folge. Nach den Regeln der Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen stehen damit ab übermorgen die nächsten Lockerungsschritte an.

Die Inzidenzstufe 2, in der sich Hagen nun befindet, gilt bei stabilen Werten zwischen 35 und 50. Daher sind ab Freitag, 18. Juni, auch in unserer Stadt wieder viele Dinge möglich.

Kontakte und Masken

Ab Freitag dürfen sich wieder Personen aus drei Hausständen treffen. Die Anzahl der Personen ist dabei nicht begrenzt. Hinzu dürfen außerdem beliebig viele Personen auch aus anderen Haushalten kommen, wenn diese vollständig geimpft sind oder bereits eine Corona-Infektion überstanden haben. Alternativ dazu dürfen sich auch zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten (Kinder unter sechs nicht mitgezählt) treffen, wenn sie einen aktuellen negativen Corona-Test haben, geimpft oder genesen sind.

Ebenfalls ab Freitag endet die Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen in Hagen. Sowohl auf dem Bahnhofsvorplatz wie auch in der Innenstadt und den Stadtteilzentren von Haspe, Boele, Hohenlimburg und Elsey darf sich dann wieder ohne einen Mund-Nasen-Schutz bewegt werden. Auch die Maskenpflicht im Bereich von 50 Metern rund um Schulen und Kindertageseinrichtungen wird ab Freitag aufgehoben.

Die Maskenpflicht in Innenräumen, etwa in allen Geschäften und Behörden sowie in Bussen und Bahnen, bleibt aber weiterhin bestehen. Der Zutritt zu Dienstgebäuden der Stadt Hagen ist aber wieder ohne Testnachweis möglich.

Ab kommenden Montag, 21. Juni, entfällt außerdem die Maskenpflicht auf Schulhöfen in ganz Nordrhein-Westfalen.

Gastronomie und Kultur

In Restaurants, Cafés und ähnlichen können die Außenbereiche ab Freitag auch ohne Schnelltest oder Impfnachweis genutzt werden. Einzige Voraussetzung: Die Gäste müssen ihre Kontaktdaten angeben und einen fest zugewiesenen Platz haben. Auch die Innenbereiche der Gastronomie dürfen wieder öffnen, diese jedoch nur für Getestete, Geimpfte oder Genesene.

Museen, Galerien und ähnliche dürfen ab Freitag nun wieder ohne Terminbuchung öffnen. Auch Führungen mit Gruppen von bis zu zehn Personen und Erfassung der Personendaten der Teilnehmenden sind dann wieder möglich. 

Konzerte, Theateraufführung und so weiter sind in geschlossenen Räumen unter Einhaltung von ausreichend Abstand, festen Plätzen und Erfassung der Personendaten nun wieder für bis zu 500 getestete, geimpfte oder genesene Zuschauer*innen erlaubt.

Sport und Freizeit

Im Freien ist die Ausübung von kontaktfreiem Sport ab Freitag ohne Personenbegrenzung erlaubt. Auch Kontaktsport kann dann draußen wieder von zu 25 Personen mit negativem Test, Impf- oder Genesungsnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit betrieben werden.

In geschlossenen Räumen einschließlich Fitnessstudios dürfen Personen kontaktfrei mit Negativtestnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit trainieren. Hochintensives Ausdauertraining (insbesondere Indoor-Cycling, HIIT und anaerobes Schwellentraining) sind allerdings weiterhin nicht gestattet. Kontaktsport darf unter den Bedingungen in Innenräumen mit bis zu zwölf Personen stattfinden. Auch die Gemeinschaftsräume von Sportanlagen, einschließlich Umkleiden und, können unter Beachtung der allgemeinen Hygieneanforderungen und des Mindestabstands genutzt werden.

Schwimm- und Spaßbäder, Saunen, Thermen, Indoor-Spielplätze und ähnliche Einrichtungen dürfen für eine begrenzte Zahl Gäste mit Test-, Impf- oder Genesungsnachweis wieder öffnen.

Auch der Betrieb von Spielhallen, Wettbüros und ähnlichen Einrichtungen ist unter Auflagen wieder möglich. 

Veranstaltungen

Private Veranstaltungen – allerdings keine Partys und vergleichbare Feiern! – dürfen mit bis zu 100 Gästen im Freien und bis zu 50 Gästen in Innenräumen stattfinden. Negative Tests oder Impfungen sind erforderlich, auch die Kontaktdaten der Gäste müssen erfasst werden.

Sitzungen, Tagungen und Kongresse sind auch in geschlossenen Räumlichkeiten nun wieder mit bis zu 500 Personen erlaubt, wenn diese getestet, geimpft oder genesen sind.

An Sportevents im Freien dürfen je nach räumlichen Gegebenheiten wieder bis zu 1.000 Zuschauer*innen teilnehmen – und zwar ohne Test und Impfnachweis. In Innenräumen sind unter strengen Auflagen (auch Test etc.) bis zu 500 Zuschauer*innen erlaubt.

Das geht bald vielleicht auch noch …

Hagen hat nicht nur den Schwellenwert von 50 heute stabil unterschritten. Mit einer Inzidenz von heute 30,7 liegt Hagen zwar weiterhin vor Wuppertal (29,3) und Bonn (29,1) an der Spitze aller 53 Kreise und Städte in NRW. Seit gestern haben wir aber dennoch auch die magische Grenze von 35 hinter uns gelassen.

Bleibt es weiterhin dabei, dann liegen wir bereits am Samstag fünf Werktage unter 35 und somit sind am übernächsten Tag – also am Montag, 21. Juni, auch die Lockerungen der Inzidenzstufe 1 möglich. Dann ist beispielsweise ein Besuch im Freibad, auf dem Minigolfplatz oder sogar innen in einem Restaurant wieder ohne Test und Impfnachweis erlaubt.

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Korrektur (16.06.21, 21.55 Uhr): In der vorherigen Version dieses Artikels hieß es, wenn die Inzidenz weiterhin unter 35 bliebe, seien weitere Lockerungen ab Sonntag, 20. Juni, möglich. Korrekt ist, dass sie frühestens am Montag, 21. Juni, in Kraft treten können.