Perfektes Park-Chaos: Haltezonen an der Lange Straße wurden reduziert

Absolutes oder eingeschränktes Halteverbot, tagesüber ja, abends nicht und was ist denn eigentlich mit Wochenenden … Die markierten Parkflächen an der Lange Straße in Wehringhausen sorgen seit ihrer Einführung im Spätsommer 2018 für reichlich Verwirrung. Das wird durch eine Neuregelung nun nicht besser.

Was das Parken angeht, muss man an Wehringhausens Einkaufsmeile – also grob gesagt zwischen den Kreuzung der Lange Straße mit der Södingstraße und der Pelmkestraße – zwischen den beiden Straßenseiten unterscheiden. Aus Haspe kommend in Fahrtrichtung Innenstadt links ist das Parken in diesem Bereich generell nur dort erlaub, wo sich baulich vom Gehweg abgetrennte Parkbuchten befinden. Dort darf man werktags zwischen 8 und 19 Uhr mit Parkscheibe tagsüber zwei Stunden stehen, in der übrigen Zeit unbegrenzt.

Abends parken

Anders sieht es auf der gegenüberliegenden Seite, also in Richtung Innenstadt rechts, aus. Hier war bis 2018 generell kein Halten erlaubt, außer in einigen Bereichen für kurzes Ein- und Ausladen, das maximal drei Minuten dauern durfte. Mit dem geplanten Umbau des Wilhelmsplatzes und dem Wegfall der dortigen Parkflächen wurde dann eine Lösung ersonnen, die in den Abendstunden und an Wochenenden den Anwohner:innen zusätzlichen Parkraum bereitstellen sollte.

Drei Parkbereiche wurden eingerichtet:

  1. zwischen Bleich- und Roonstraße (ca. vor Bioladen und Lottoladen),
  2. zwischen Moltke- und Christian-Rohlfs-Straße (vor Le Chat Noir/Corona-Testzentrum und Haarstudio) sowie
  3. stadteinwärts hinter der Christian-Rohlfs-Straße (vor dem Unverpacktladen)

wurden dazu gestrichelte Linien auf die Lange Straße gepinselt. In diesen sollte ausschließlich jeweils zwischen 19 Uhr abends und sieben Uhr morgens sowie an Sonn- und Feiertagen das Parken erlaubt sein. Was anhand der etwas konfus wirkenden Beschilderung so ungefähr niemand verstanden hat.

Eine Zone gestrichen

Folglich kam es immer wieder auch tagsüber zu Behinderungen des Verkehrs, insbesondere Linienbusse mussten sich an den parkenden Fahrzeugen vorbeischlängeln. Weshalb die Stadt Hagen nun im mittleren Bereich – also zwischen Moltkestraße und Christian-Rohlfs-Straße – die Parkerlaubnis widerrufen hat. Weil also tagsüber immer wieder Fahrzeuge unerlaubt in diesem Bereich stehen, dürfen sie das nun abends und an Sonn- und Feiertagen gar nicht mehr.

Für die anderen beiden Zonen, in denen die Straße nicht breiter ist als an anderen Stellen, gelten die bisherigen Regelungen aber weiter: Vor dem Lottoladen und dem Unverpacktladen darf abends und nachts sowie an sonn-und feiertags weiterhin geparkt werden, tagsüber besteht dort aber ein absolutes bzw. eingeschränktes Halteverbot.

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Parkdruck wird größer

Der Parkdruck in Wehringhausen wird damit für die Menschen, die im Viertel leben, erneut größer. Eine einfache und bereits vielfach geforderte Lösung – die in vielen Städten erfolgreich praktizierte Einführung von Bewohner:innenparkzonen, ggf. in Kombination mit kostenpflichtigen Parktickets – ist für Wehringhausen aber politisch nicht gewollt.

Ebenso ist eine Verbesserung der Fahrradinfrastruktur oder des ÖPNV eher nicht in Sicht. Und so werden wohl künftig noch ein paar Berufstätige mehr abends ihre Runden um die Häuser auf der Suche nach Parkplätzen ziehen.


Verwendete Quellen:

  • Mitteilung des Quartiersmanagements (per E-Mail am 29.03.22)
  • Rückfrage bei Maik Schumacher, Quartiersmanager
  • Eigene Recherche

Korrektur, 29.03.22, 23.50 Uhr:

In der vorherigen Version dieses Artikels war missverständlich davon die Rede, dass die Regelung für Werktage, aber nicht für Wochenenden gelte. Da Samstag im Sinne der Straßenverkehrsordnung auch ein Werktag ist, wurden die entsprechenden Stellen zur Verdeutlichung auf „Sonn- und Feiertage“ geändert. Danke für den Hinweis!