Ab Samstag, 24. Oktober, um 0 Uhr, gilt in Hagen eine neue Allgemeinverfügung. Sie regelt, dass in weiten Teilen der Innenstadt ab sofort grundsätzlich ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss. „Wir wären aber natürlich froh, wenn sich die Menschen sofort daran halten“, so Stadtsprecherin Clara Treude. Am Wochenende soll dann das Ordnungsamt verschärft die Einhaltung der Regeln kontrollieren.

Heute hat es 71 Neuinfektionen in Hagen gegeben – wir alle müssen noch umsichtiger und vorsichtiger sein. Trotzdem möchte ich den Hagenerinnen und Hagenern Mut zu sprechen: Es gibt keinen Grund, Panik oder Angst zu haben. Wenn wir uns alle an die vorgegebenen Regeln halten, stehen wir diese schwierige Zeit gemeinsam durch!

OBERBÜRGERMEISTER ERIK O. SCHULZ

Grundsätzlich muss ab morgen im gesamten Stadtgebiet überall dort, wo ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Die Gebiete rund um den Hauptbahnhof und in der Fußgängerzone, in denen darüber hinaus eine ständige Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes besteht, seht ihr hier in der Karte:

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Die eingezeichneten Bereich, die auch vor Ort durch Schilder gekennzeichnet werden, sind:

  • Bahnhofsvorplatz (Berliner Platz)
  • Graf-von-Galen-Ring von Bahnhofstraße bis Martin-Luther-Straße
  • Bahnhofstraße von Graf-von-Galen-Ring bis Stresemannstraße
  • Mittelstraße
  • Friedrich-Ebert-Platz
  • Elberfelder Straße von Marien- bis Konkordiastraße
  • Marienstraße
  • Rathauspassage
  • Goldbergstraße von Hoch- bis Elberfelder Straße
  • Kampstraße von Hochstraße bis Friederich-Ebert-Platz
  • Spinngasse
  • Hohenzollernstraße
  • Adolf-Nassau-Platz
  • Volkspark
  • Körnerstraße von Sparkassen-Karree bis Friedrich-Ebert-Platz
  • Badtstraße von Friedrich-Ebert-Platz bis Holzmüllerstraße
  • Rathausstraße von Friedrich-Ebert-Platz bis Potthofstraße
  • Dahlenkampstraße

Ausnahmen von der Maskenpflicht

Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können, sind von der Maskenpflicht befreit. Die Befreiung muss durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen werden.

Die in Hagen bereits geltende Maskenpflicht an weiterführenden Schulen und an Grundschulen außerhalb des Klassenverbandes ist inzwischen Bestandteil der Coronabetreuungsverordnung in ganz Nordrhein-Westfalen und bleibt damit auch in Hagen bestehen.

Innerhalb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen in Hagen haben erwachsene Personen ebenfalls weiterhin weiterhin während des Aufenthaltes in der Einrichtung eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, sofern ein Abstand zu anderen Personen von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann. Dies gilt ausdrücklich auch beim Umgang mit zu betreuenden Kindern.

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