Fahrrad frei: In Wehringhausen entsteht die erste Fahrradstraße in Hagen

    Die Umwandlung der Augustastraße zur ersten Fahrradstraße in Hagen stand am Mittwoch auf der Tagesordnung der Bezirksvertretung Mitte – und wurde einstimmig angenommen.

    Blick in die Augustastraße an der Kreuzung Bachstraße
    Die Augustastraße wird zur Fahrradstraße. An der Kreuzung Bachstraße könnte künftig sogar die Durchfahrt für Autos gesperrt werden. (Foto: Jan Eckhoff)

    Bereits am Bergischen Ring soll eine neue Markierung erfolgen und die Ampelschaltung angepasst werden, damit Radler*innen die Straße gefahrloser überqueren können. In der Augustastraße bis zur Södingstraße sollen dann die Parkflächen auf die (in Richtung Wehringhausen) linke Straßenseite verlegt werden. Die Bordsteine werden entfernt. Zur Verdeutlichung und Kenntlichmachung der Fahrradstraße werden Schilder aufgestellt und Piktogramme auf dem Asphalt angebracht.

    Die Stadt Hagen rechnet damit, dass von den Gesamtkosten in Höhe von 188.000 Euro das Land Nordrhein-Westfalen 138.700 Euro über ein Förderprogramm trägt.

    In einer Fahrradstraße haben Radfahrer*innen besondere Rechte und sie ist im Grunde eine Straße ausschließlich für Radfahrer*innen, die aber auch durch den KFZ-Verkehr genutzt werden darf. Autos dürfen den Fahrradverkehr aber nicht stören, müssen sich ihm unterordnen – auch wenn Fahrräder nebeneinander fahren – und beispielsweise die Geschwindigkeit anpassen.

    Umbau an der Unterführung

    Keine Erwähnung im Beschluss der Bezirksvetretung erfährt leider die Planung rund um die Unterführung an der Bachstraße. Hier ist aus Fördermitteln der „Sozialen Stadt“ eine komplette Neugestaltung der Zugangssituation zum Tunnel angedacht, in deren Rahmen an dieser Stelle die Durchfahrt für Autos komplett gesperrt werden könnte. Fahrräder hätten aber weiterhin freie Fahrt.

    Zwar sind die Mittel aus der „Sozialen Stadt“ für Baumaßnahmen in Wehringhausen derzeit arg überstrapaziert. In einer Beschlussvorlage des städtischen Fachbereiches Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung, der von der BV Mitte ebenfalls einstimmig angenommen wurde, wird die Baumaßnahme an der Unterführung allerdings als unverzichtbare Beseitigung eines „Angstraums“ gehandelt.