Im vergangenen Dezember hatte sich die SPD an die Erfüllung eines ihrer Wahlversprechen gemacht: Die Einführung einer durchgängigen Reduzierung auf Tempo 30 an der Buschey- und Eugen-Richter-Straße

Die Gründe, warum diese sinnvoll ist, sind vielfältig. So ist es aus gesundheitlichen Gründen wichtig, die Anwohner:innen vor Verkehrslärm zu schützen. Aber auch die Gefahren für Radfahrende und Kinder würden gesenkt, ebenso die Schadstoffbelastung. Durch den Neubau der Bahnhofshinterfahrung ist der Weg durch das obere Wehringhausen für eine Anbindung von Haspe und dem südlichen Ennepe-Ruhr-Kreis an den Rest Hagens nicht mehr nötig.

Der Antrag der SPD wurde im Dezember einstimmig von allen Parteien in der Bezirksvertretung Mitte angenommen. Die Stadtverwaltung bat entsprechend bei der Bezirksregierung in Arnsberg, befürwortet von der Straßenverkehrsbehörde, um die Erlaubnis zur Einrichtung der Geschwindigkeitsbegrenzung. 

Eine Genehmigung kam aus Arnsberg nicht, stattdessen viele Forderungen: Die Stadt Hagen soll nun unter anderem nachweisen, dass sich an den betroffenen Straßen vor allem Wohnhäuser befinden. Weiterhin muss bewiesen werden, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung zu einem Absinken des Lärmpegels um mindestens 2,1 Dezibel führt. Auch solle nachgewiesen werden, dass sich der Lärm nicht nur auf die Gebäudevorderseiten auswirkt – diese sollten sonst lieber saniert werden. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung zum Schutz von Schul- und Kindergartenkindern sei nur zulässig, wenn sich die Zugänge der Einrichtungen unmittelbar an der Straße befänden – und dann auch nur in deren direktem Bereich. Weiterhin weißt die Bezirksregierung darauf hin, dass die an Teilen der Eugen-Richter-Straße angebrachten Schutzstreifen für den Radverkehr bei einer Geschwindkeitsbegrenzung unzulässig seien.

Kommentar

Kurz gesagt: Die deutsche Bürokratie geht also davon aus, dass ein – auf Buschey- und Eugen-Richter-Straße ja eh kaum flüssiger – Pendelverkehr höher zu bewerten ist, als der Schutz der Gesundheit der Anwohner:innen. Ebenso besteht für Radfahrende bei Tempo 30 nach Sicht der Gesetzgebenden offenbar keine sonderliche Gefährdung mehr.

Gut: Die Politiker:innen in der Bezirksvertretung geben noch nicht so schnell klein bei und haben am Dienstag einstimmig (bei Abwesenheit der FDP) beschlossen, das geforderte Lärmschutzgutachten anfertigen zu lassen.