Nach einer Konferenz der Ministerpräsident:innen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel ist nun klar: Ab Montag, 2. November, gelten in ganz Deutschland einheitliche, verschärfte Regeln zum Schutz vor der Corona-Pandemie.

NRW-Ministerpräsident Armin Laschet dazu: „Die rasante Entwicklung muss verlangsamt werden, um einen Notstand zu verhindern.“ Bei bis zu 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner:innen pro 7 Tage könnten die Gesundheitsämter eine Nachverfolgung und entsprechende Quarantänemaßnahmen schaffen – der Wert liege in Nordrhein-Westfalen jedoch im Schnitt bei 121.

Hauptsächliches Ziel der Maßnahmen sei es, Kontakte generell zu reduzieren, um eine weitere Öffnung von Schulen und Kitas zu ermöglichen und einen neuerlichen Lockdown zu verhindern. Private Feiern seien auch in privaten Wohnungen inakzeptabel.

Die Regeln

Grundsätzlich gilt in ganz Deutschland ab Montag, 2. November 2020:

  • Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur bis 10 Personen, die maximal 2 Hausständen angehören dürfen.
  • Keine nicht-notwendigen Reisen ins In- und Ausland. In Hotels innerhalb Deutschlands sind touristische Übernachtungen verboten.
  • Alle Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Dazu zählen etwa Konzerthäuser, Kinos, Schwimmbäder, Sportanlagen für den Amateur- und Freizeit, Fitnessstudios, Spielhallen und viele mehr. Auch Schönheits- und Kosmetikstudios müssen schließen, Friseur:innen dürfen aber weiterhin öffnen. Profisport findet ohne Zuschauende statt. Medizinisch notwendige therapeutische Angebote dürfen weiterhin geöffnet bleiben.
  • Die Gastronomie muss für Gäste schließen. Betroffen sind sämtliche Restaurants, Kneipen, Bars, etc. – allerdings bleiben Lieferung und Abholung wie im Frühjahr erlaubt.
  • Der Einzelhandel darf grundsätzlich weiterhin öffnen, pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche ist jedoch nur eine Person im Geschäft zulässig.
  • Für alle von den Schließungen betroffenen Unternehmen – auch Soloselbstständige, Vereine etc. – soll es Bundeshilfen geben, die bis zu 75 Prozent des Ausfalls verglichen mit November 2019 ersetzen.
  • Schulen und Kitas bleiben geöffnet.
  • Gesundheits- und Pflegereinrichtungen erhalten Vorrang bei der Belieferung mit Corona-Schnelltests.

Die verschärften bundesweiten Maßnahmen sollen am 30. November 2020 enden.