Die Infektionen in Hagen steigen rasant. Mit 157,4 ist die 7-Tages-Inzidenz heut wieder so hoch wie zuletzt Anfang Februar. Jede infizierte Person steckt durchschnittlich derzeit 1,43 weitere Menschen an. 502 Personen gelten aktuell als infiziert, sie und insgesamt 594 Kontaktpersonen befinden sich in Quarantäne.

Auch Schulen und Kindertagesstätten sind in Hagen wieder regelmäßig von Infektionen betroffen, daher hat die Stadt Hagen nun beschlossen, deren Betrieb wieder einzuschränken. Auch wenn dafür bislang noch keine Genehmigung des Landesregierung in Düsseldorf vorliegt.

„Wir halten ein abgestimmtes Vorgehen mit dem Land zwar grundsätzlich für wichtig, aber gehandelt werden muss angesichts der immer weiter steigenden Fallzahlen in Hagen jetzt!“

Erik O. Schulz, Oberbürgermeister der Stadt Hagen

Grundschulen und Primarstufen an Förderschulen

Die derzeit geltenden Vorgaben für die Ausgestaltung des Wechsels aus Präsenz- und Distanzunterricht werden unverändert bis zu den Osterferien 2021 fortgesetzt.

Distanzunterricht an weiterführenden Schulen

Diejenigen Schülerinnen und Schüler, die sich nicht in einer Abschlussklasse befinden, werden auf Distanz unterrichtet. Dringend erforderliche Prüfungen und Klausuren dürfen durchgeführt werden. Für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 wird auf Antrag der Eltern weiterhin eine pädagogische Betreuung ermöglicht. Auf Initiative der Schulleitung kann Schülerinnen und Schülern aller Klassen, die zu Hause aus unterschiedlichen Gründen nicht erfolgreich am Distanzunterricht teilnehmen können, weiterhin angeboten werden, ihre Aufgaben unter Aufsicht in den Räumen der Schule zu bearbeiten.

Präsenzunterricht für Abschlussklassen

Allen Schülerinnen und Schülern, die vor Prüfungen stehen und die einen erfolgreichen Abschluss ihrer bisherigen Schullaufbahn anstreben, wird Präsenzunterricht ermöglicht. 

Förderschulen und Schulen des Gemeinsamen Lernens

Schülerinnen und Schüler, auch in höheren Altersstufen, die nicht ohne Betreuung zu Hause am Distanzunterricht teilnehmen können, haben im Rahmen der personellen Möglichkeiten der Schulen einen Anspruch auf eine Betreuung in der Schule.

Eingeschränkter Pandemiebetrieb in Kitas

Die Hagener Kitas kehren ab Mittwoch, 24. März, wieder zum eingeschränkten Pandemiebetrieb zurück. Es gilt der dringende Appell, dass Eltern ihre Kinder, im Sinne der Kontaktvermeidung möglichst selbst betreuen. Die Kindertageseinrichtungen bleiben jedoch grundsätzlich geöffnet. Ob Eltern das Angebot in Anspruch nehmen, entscheiden sie eigenverantwortlich. Der Betreuungsumfang für jedes Kind wird in Kitas um 10 Wochenstunden eingeschränkt. Der Krisenstab der Stadt Hagen appelliert an die Eltern, denen es kurzfristig möglich ist, ihr Kind bereits morgen privat zu betreuen. 

Städtische Museen bleiben geschlossen

Das Kunstquartier mit dem Emil Schumacher Museum und dem Osthaus Museum Hagen, der Hohenhof, das Museum Wasserschloss Werdringen und das Hagener Stadtarchiv bleiben entgegen der Planungen der vergangenen Woche weiterhin für Besucherinnen und Besucher geschlossen. 

Weitere mögliche Maßnahmen hat der Krisenstab im Rahmen seiner Sitzung am Montagnachmittag bereits inhaltlich diskutiert; welche von diesen umgesetzt werden, ist abhängig von den Ergebnissen der aktuellen Bund-Länder-Abstimmung. Diese sollen heute Abend vorgestellt werden.

Einzelhandel nur mit Termin

Bereits heute Nachmittag wurde vom Land NRW nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes beschlossen, dass auch für Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen und Gartenmärkte ab morgen die Pflicht zur Terminvereinbarung und die 40qm-Begrenzung gilt.

„Die Landesregierung setzt die Maßgaben des Gerichts konsequent um. Damit werden aus Gleichheitsgründen auch für Schreibwarenläden, Buchhandlungen und Gartenmärkten Terminvereinbarungslösungen vorgesehen. Wichtig ist, dass das Gericht grundsätzlich die Verhältnismäßigkeit unserer Maßnahmen erneut bestätigt hat. Alles Weitere ist nach der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz zu entscheiden.“

Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

[Nachtrag vom 23.3., 12.45 Uhr] Wie die Stadt Hagen mitteilt, hat das Land NRW die o.g. Entscheidung des Hagener Krisenstabes, aufgrund des weiter steigenden Infektionsgeschehens in der Stadt den Schul- und Kitabetrieb ab 24. März einzuschränken, genehmigt. Ob die damit verbundenen Maßnahmen über das Ende der Osterferien hinaus gelten werden, wird von der weiteren Entwicklung der Infektionszahlen in Hagen abhängen. In der zweiten Ferienwoche solle es dazu erneut eine Abstimmung zwischen Stadt Hagen und Land NRW über das weitere Vorgehen geben.