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Corona und Covid-19 in Hagen
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Update vom 24.06.22
Update vom 22.06.22
Update vom 02.06.22
Die wichtigsten Corona-Regeln in Hagen und NRW
Wo besteht in NRW eine Maskenpflicht?
Eine Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (OP-Maske, FFP2) gilt …
- … in allen medizinischen und pflegerischen Einrichtungen, auch in ärztlichen Praxen und für ambulante Pflegedienste.
- … in allen öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Bahn, Schulbusse etc.).
- … in allen staatlichen Einrichtungen, in denen viele Menschen untergebracht sind (bspw. Flüchtlingsunterkünfte, Gefängnisse, Wohnheime für Obdachlose).
Wo gilt in NRW 3G, 2G oder Testpflicht?
Wo kann ich in Wehringhausen einen Corona-Test machen?
Die aktuellen Möglichkeiten für kostenlose Corona-Tests im gesamten Hagener Stadtgebiet gibt es übersichtlich auf hagen-testet.de.
Begriffsklärung: Wer gilt als geimpft, genesen, getestet und geboostert?
- Als vollständig geimpft bzw. immunisiert gilt in Deutschland, wer mindestens zweimal (in unterschiedlicher Kombination möglich) mit Impfstoffen der Firmen AstraZeneca (Vaxzevria), BionTech/Pfizer (Comirnaty), Moderna (Spikevax) oder Johnson&Johnson (Janssen) geimpft wurde. Der Abstand zwischen den beiden Impfungen muss mindestens 14 Tage betragen haben. Als vollständig geimpft gilt außerdem, wer einmalig mit einem der genannten Impfstoffe geimpft wurde und zuvor oder danach (bestätigt durch einen positiven PCR-Test) eine Infektion mit Corona (SARS-CoV-2) durchgemacht hat. Als immunisiert gelten außerdem alle Personen, die ein maximal sechs Wochen altes Attest haben, dass sie aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden dürfen, wenn sie jeweils einen negativen Test (s.u.) vorweisen können.
- Als genesen gilt, wer eine per PCR-Test bestätigte Infektion mit Corona (SARS-CoV-2) nachweisen kann. Das positive Ergebnis darf dabei mindestens 28 Tage und maximal 90 Tage alt sein.
- Als negativ getestet gilt in NRW, wer einen höchstens 24 Stunden alten negativen Antigen-Schnelltest oder einen von einem anerkannten Labor bescheinigten, höchstens 48 Stunden alten negativen PCR-Tests hat. Außerdem gelten alle Kinder bis zum Schuleintritt sowie altersunabhängig alle Schüler:innen automatisch als negativ getestet. Bei Veranstaltungen und in Einrichtungen, zu denen der Zutritt nur mit einem negativen Test zulässig ist, kann dieser ggf. auch vor Ort unter Aufsicht durch einen Selbsttest erfolgen.
- Als geboostert gilt, wer zusätzlich zu diesen zwei Impfungen nach einem ausreichenden Abstand eine dritte Auffrischungsimpfung mit einem der Impfstoffe von Moderna oder BionTech bekommen hat. Als geboostert gilt außerdem, wer nur einmal geimpft wurde, davor oder danach jedoch (bestätigt durch einen positiven PCR-Test) eine Infektion mit Corona (SARS-CoV-2) durchgemacht hat und der positive Test mehr als 28 und höchstens 90 Tage zurück liegt. Auch wer erst zweimal geimpft wurde und bei dem die zweite Impfung mehr als 14 und höchstens 90 Tage her ist, gilt als geboostert.
- Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren erfüllen grundsätzlich und ohne weitere Nachweise die Bedingungen von 3G und 2G+.
Stand der Informationen: 30. Mai 2022. Alle Angaben ohne Garantie auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Die Regelungen können sich regelmäßig ändern, die offiziellen Infos findest du hier: