Inzidenz unter 100: Das ist in Hagen wieder ab Fronleichnam möglich

(Foto: Nonsap Visuals Unsplash)

Seit Donnerstag, 27. Mai, liegt die 7-Tage-Inzidenz in Hagen nun durchgängig unterhalb von 100. Liegt eine Stadt oder ein Landkreis fünf Werktage in Folge unter dieser Grenze, werden am übernächsten Tag einige Schutzmaßnahmen vor der Corona-Pandemie gelockert. Das ist in Hagen am morgigen Donnerstag, 3. Juni (Fronleichnam) der Fall. Einige der wichtigsten Lockerungen habe ich euch im Folgenden aufgelistet.

Freizeit, Kultur, Sport

Ab 0 Uhr am 3. Juni endet in Hagen die Ausgangsbeschränkung. Dann darf man sich auch ohne triftigen Grund wieder zwischen 22 und 5 Uhr außerhalb der eigenen Wohnung aufhalten. Private Treffen sind an morgen wieder für beliebig viele Personen aus höchstens zwei Haushalten erlaubt.

Kulturveranstaltungen wie Konzerte oder Lesungen dürfen je nach Raumgröße im freien mit bis zu 500 Personen und im Innenraum mit bis zu 250 Personen stattfinden. Es muss einen festen Sitzplatz geben, die Besuchenden müssen namentlich erfasst werden und einen aktuellen positiven Schnelltest oder einen mindestens zwei Wochen alten Nachweis über die vollständige Covid-19-Schutzimpfung vorweisen können. Diese Regel gilt auch für Kinos.

Museen, Galerien und ähnliche dürfen wieder zu fest vereinbarten Terminen und unter besonderen Hygienemaßnahmen öffnen. Das Hagener Kunstquartier (Emil-Schumacher- und Osthaus-Museum) macht von dieser Möglichkeit allerdings erst ab Dienstag, 8. Juni, Gebrauch. Das Museum für Ur- und Frühgeschichte im Wasserschloss Werdringen wird sogar erst am Donnerstag, 10. Juni, wieder öffnen.

Kontaktfreier Freizeitsport ist im Freien wieder mit bis zu 25 Personen zulässig, wenn diese getestet, geimpft oder genesen sind und das entsprechend nachweisen können. Freibäder dürfen für eine begrenzte Anzahl Getesteter, Geimpfter und Genesener ausschließlich ihren Sportbereich wieder öffnen. Bei professionellen Sportveranstaltungen ist wieder Publikum zugelassen: Je nach räumlichen Möglichkeiten maximal 500 Personen, die ebenfalls nachweislich getestet, geimpft oder genesen sein müssen.

Gastronomie und Shopping

Restaurant dürfen ihre Außenbereiche wieder öffnen – allerdings nur für Personen, die einen Test, eine Impfung oder ihre Genesung nachweisen können. Diese dürfen nun auch wieder für private Reisen in Hagener Hotels übernachten.

Alle Geschäfte dürfen wieder ohne Tests und Termine öffnen. Die zulässige Personenzahl im Ladenlokal ist strikt begrenzt. Das gilt auch für Märkte und Messen.

Schulen und Kitas

Die Schulen in Hagen kehren ab Montag, 7. Juni, wieder in den Präsenzunterricht zurück. Die Schüler*innen werden zweimal pro Woche mit einem sogenannten „Lolli-Test“ auf Corona-Infektionen getestet.

Die Einrichtungen der Kindertagespflege, also Kindergärten, Tagespflegestellen etc., kehren ebenfalls ab Montag in den uneingeschränkten Normalbetrieb zurück.

Was verboten bleibt

Private Feiern und Partys sind verboten

Weiterhin nicht zulässig ist in Hagen in der Freizeit ausgeübter Kontaktsport. Auch alle Hallenbäder und die Freizeitbereich der Freibäder bleiben geschlossen, ebenso wie Indoor-Spielplätze.

Clubs und Discos bleiben geschlossen, ebenso Prostitutionsbetriebe. Auch Tagungen und Kongresse sind weiterhin nicht erlaubt.

Maskenpflicht

Die Maskenpflicht in Geschäften und anderen Einrichtungen bleibt unverändert bestehen. Auch in weiten Teilen des Hagener Stadtgebietes muss weiterhin im Freien eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, so etwas in der gesamten Fußgängerzone, am Hauptbahnhof oder in den Stadtteilzentren von Haspe, Boele, Hohenlimburg und Elsey.

Wie geht es weiter?

Sollte die Inzidenz in Hagen an drei Tagen in Folge wieder über 100 steigen, müssen sämtliche Lockerungen zurückgenommen werden.

Andersherum: Wenn die Inzidenz fünf Werktage in Folge unter 50 liegt, sind am übernächsten Tag weitere Lockerungen möglich, beispielsweise beim Kontaktsport, in der Gastronomie oder bei privaten Feiern.