Neue Corona-Regeln in NRW: Lockerung durch die Hintertür

(Foto: Jan Eckhoff)

Omikron ist mittlerweile die vorherrschende Corona-Variante auch in NRW: Das hat NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Dienstag in einem Presse-Briefing zur neuen Coronaschutzverordnung des Landes festgestellt. Diese neue Verordnung gilt ab Donnerstag, 13. Januar 2022, und soll – so sieht es die Landesregierung – in vielen Fällen zu verschärften Maßnahmen gegen eine Ausbreitung der hochansteckenden Corona-Mutation helfen.

Tatsächlich werden die Schutzmaßnahmen aber nur vordergründig und in wenigen Bereichen verschärft. Vielfach kommt es hingegen sogar zu einer Aufweichung der bestehenden Regeln. So gilt bereits seit Dezember in einigen Bereichen in Nordrhein-Westfalen die sogenannte „2G-Plus-Regelung“, beispielsweise bei der Sportausübung in Innenräumen – also etwa in Fitnessstudios –, bei Veranstaltungen mit Tanz, Karnevalsfeiern oder auch in Prostitutionsbetrieben. Dort hatte bislang nur Zutritt, wer mindestens zweimal gegen Covid-19 geimpft ist und außerdem einen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen kann. Zulässig waren dabei ausschließlich Antigen-Schnelltests aus einem zertifizierten Test-Zentrum oder laborbestätigte PCR-Tests.

Aufgeweichtes 2G-Plus

Diese strengen Regeln für Orte und Veranstaltungen mit besonders engem Körperkontakt wurden nun deutlich gelockert: Auch wer eine sogenannte „Booster-Impfung“ bekommen hat oder nach bereits zwei Impfungen trotzdem an Covid-19 erkrankt war und wieder genesen ist („Impfdurchbruch“) erfüllt nun auch die „2G-Plus“-Bedingungen und darf ohne aktuellen negativen Test die genannten Örtlichkeiten besuchen.

Selbttests vor Ort

Und das ist nicht alles: Auch wer zweimal gegen Corona geimpft ist, benötigt für den Zugang zu „2G-Plus“-Bereichen nun nicht mehr unbedingt einen von geschultem Fachpersonal durchgeführten negativen Corona-Test, dessen Ergebnis statistisch erfasst wird. Stattdessen reicht es, wenn vor Ort unter Aufsicht des Personals, also etwa des Fitnesstrainers, ein sogenannter „Laien-Selbsttest“ durchgeführt wird, falls die Betreiber:innen der jeweiligen Einrichtungen dies erlauben.

Auch über all dort, wo bislang 3G gilt (also beispielsweise am Arbeitsplatz sowie bei Friseur:innen) können gänzlich ungeimpfte Personen nun einen Laien-Selbsttest vor Ort unter Aufsicht des Personals durchführen, für den bei einem positiven Ergebnis keine Meldepflicht besteht. Ein Anrecht darauf besteht allerdings nicht, die Betreiber:innen bzw. Arbeitgeber:innen können weiterhin einen negativen professionellen Antigen-Selbsttest aus einem Test-Zentrum verlangen, wenn sie möchten.

2G-Plus in der Gastronomie

Die große „Verschärfung“ der Corona-Regelungen betrifft die Gastronomie in Nordrhein-Westfalen. Auch dort gelten ab 13. Januar die – aufgeweichten – „2G-Plus“-Regelungen.

Zutritt zu Restaurants, Cafés und Kneipen hat also nur noch, wer (wie bislang) vollständig geimpft ist und (neu) zusätzlich einen Nachweis über 1. eine Booster-Impfung oder 2. einen überstandenen Impfdurchbruch vorweisen kann. Oder sich 3. vor Ort unter Kontrolle der Barkeeperin oder des Kellners einem Corona-Selbsttest unterzieht – falls der entsprechende Betrieb diese Möglichkeit anbietet.

Mehr Publikum beim Sport

Eine weitere Lockerung der Coronaschutzverordnung betrifft überregional wichtige Sportveranstaltungen, also etwa Spiele in den höheren Ligen der Verbände. Da hier die Gefahr besteht, dass Personen aus verschiedenen Regionen zusammenkommen und so eventuell Infektionen verbreiten, mussten etwa Heimspiele der Fußballbundesliga in NRW zuletzt als „Geisterspiele“ ohne Publikum stattfinden.

Das ändert sich nun. Auch bei überregional wichtigen Sportveranstaltungen sind ab 13. Januar nun bis zu 750 Personen auf den Rängen zulässig. Gesundheitsminister Laumann begründet dies mit Rechtssicherheit: Es wäre nicht möglich, in manchen Bereichen Publikum zu erlauben und in anderen nicht.

Maskenpflicht im Freien

Eine tatsächliche Verschärfung gibt es dann doch: Bei Veranstaltungen und Versammlungen sowie in Warteschlangen im Freien an Orten, an denen keine 3G- oder 2G-Regelung gilt, ist das Tragen einer medizinischen Maske künftig Pflicht.

Die Landesregierung rät außerdem grundsätzlich zum Tragen von FFP2-Masken, aber auch OP-Masken bleiben weiterhin erlaubt.

Verkürzte Quarantäne

Neue Quarantäneregelungen im Falle einer Corona-Infektion wurden in NRW bislang noch nicht erlassen. Aber auch hier ist davon auszugehen, dass die Quarantänezeiten insbesondere nach Impfdurchbrüchen in den nächsten Tagen verkürzt werden.


Verwendete Quellen:

  • Pressebriefing mit Gesundheitsminister Laumann (11. Januar 2021, Video-Aufzeichnung)
  • Pressemitteilung des MAGS (11. Januar 2021, Link)