Lockerungen ab Montag: Hagen fällt in Inzidenzstufe 1

(Foto: Lavi Perchik/Unsplash)

Nur einen Tag nachdem wir die Inzidenzstufe 2 (Inzidenz 35-50) erreicht haben, ist es jetzt offiziell: Hagen hat die Inzidenzstufe 1 (0-35) erreicht. Da im ganzen Bundesland ebenfalls eine 7-Tage-Inzidenz von unter 35 besteht – aktuell liegt sie bei 10,0 – sind damit ab Montag, 21. Juni 2021, auch in der letzten Stadt NRWs die derzeit größtmöglichen Lockerungen möglich.

Private Treffen

In der Öffentlichkeit dürfen sich beliebig viele Personen aus bis zu fünf Haushalten treffen. Alternativ dazu sind auch treffen von bis zu 100 Personen aus beliebigen Haushalten erlaubt, wenn diese einen negativen, aktuellen Schnelltest haben. Kinder im Vorschulalter und geimpfte sowie genesene Personen werden in beiden Fällen nicht mitgezählt und dürfen zusätzlich an den Treffen teilnehmen.

Private Veranstaltungen – jedoch keine Partys oder Feiern – sind mit bis zu 250 Gästen im Freien und bis zu 100 Gästen in Innenräumen erlaubt, wenn diese alle einen aktuellen negativen Schnelltest oder einen Impf- bzw. Genesungsnachweis haben. Auch müssen die persönlichen Daten erfasst werden.

Private Partys und vergleichbare Feiern sind ohne Einhaltung des Mindestabstands und ohne Maskenpflicht mit bis zu 100 Gästen im Freien und bis zu 50 Gästen in Innenräumen erlaubt – auch hier aber nur mit Test, Impfung oder Genesung sowie notieren Kontaktdaten.

Maskenpflicht

Ab Montag ist die Maskenpflicht im Freien weitestgehend aufgehoben. Weiterhin muss ein Mund-Nasen-Schutz noch in Warteschlangen und Anstellbereichen sowie unmittelbar an Verkaufsständen, Kassenbereichen und ähnlichen. Außerdem muss bei Veranstaltungen im Freien mit mehr als 1.000 teilnehmenden Personen eine Maske getragen werden, wenn sich die Personen nicht an einem festen Sitz- oder Stehplatz befinden.

Die Maskenpflicht in den Innenbereichen von öffentlichen Gebäuden, Geschäften etc. bleibt bestehen.

Ebenfalls gilt in NRW eine Maskenpflicht weiterhin in allen Einrichtungen des öffentlichen Personen-Nachverkehrs – dazu zählen auch Bushaltestellen.

Gastronomie

Restaurants, Café und ähnliche dürfen komplett ohne aktuellen Test oder Nachweis einer Immunisierung öffnen. In den Innenbereich muss den Gästen allerdings ein fester Steh- oder Sitzplatz zugewiesen werden. Zwischen Personengruppen muss es Mindestabstände geben, die persönlichen Daten werden erfasst.

Freizeit

Der Besuch von reinen Freibädern sowie von anderen Outdoor-Einrichtungen wie beispielsweise Minigolfanlagen ist ohne Nachweis von Test, Impfung oder Genesung erlaubt.

Clubs, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen dürfen ihren Außenbereich für bis zu 100 Personen öffnen, jedoch nur mit aktuellem negativen Schnelltest und mit sichergestellter Rückverfolgbarkeit. Spielbanken dürfen hingegen bei Einhaltung der Vorschriften zum Mindestabstand auch ohne negativen Test wieder öffnen.

Kultur

Kultureinrichtungen wie Museen oder Galerien können unter Beachtung der übrigen Maßnahmen auch ohne Terminbuchung stattfinden, Führungen sind mit Gruppen von bis zu 20 Personen und einfacher Rückverfolgbarkeit gestattet.

Konzerte, Theateraufführungen etc. sind unter strengen Auflagen mit bis zu 1.000 Zuschauer*innen möglich. 

Sport

Die Turn- und Sporthallen in Hagen können ab 21. Juni wieder genutzt werden. Auch die Nutzung von Umkleide und Duschen ist unter Abstandswahrung möglich.

Bis zu 100 Personen dürfen gemeinsam Sport machen, dabei ist auch Kontaktsport im Freien und in Hallen mit einfacher Rückverfolgbarkeit ist gestattet.

In geschlossenen Räumen darf wieder hochintensives Ausdauertraining (insbesondere Indoor-Cycling, HIIT und anaerobes Schwellentraining) mit bis zu 15 Personen stattfinden – allerdings nur mit negativem Test oder Impfung, Mindestabstand und wenn die Räume vollständig durchlüftet oder mit speziellen Luftfiltern ausgestattet sind. 

Der Zutritt von Zuschauer*innen zu Sportveranstaltungen ist im Freien unter Beachtung der übrigen Maßnahmen auch ohne Test mit mehr als 1.000 Personen möglich. In Innenräumen liegt die Grenze ja nach örtlichen Bedingungen bei bis zu 1.000 Personen, die getestet, geimpft oder genesen sind.