Ab dem heutigen Samstag, 19. März, gilt in NRW eine neue Corona-Schutzverordnung, die viele Lockerungen mitsich bringt. Ganz ausdrücklich ist die „Begrenzung des erneuten Anstiegs der Infektionszahlen“ ab sofort kein Ziel des Gesetzes mehr, sondern nur noch die Sicherstellung ausreichender medizinischer Versorgungskapazitäten und der Schutz kritischer Infrastruktur vor Personalausfällen.

Insofern gilt ab sofort in NRW im Freien keine Maskenpflicht mehr (in Innenräumen bleibt sie aber vorerst bestehen). Für alle Veranstaltungen wurden die Publikums-Obergrenzen aufgehoben. Auch sämtliche Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen entfallen mit sofortiger Wirkung.

Für Volksfeste und private Feiern mit Tanz gilt jetzt 3G (statt bisher 2G+). Bei Demonstrationen, standesamtlichen Trauuungen und Beerdigungen im Freien wurde auch die 3G-Pflicht beendet. Alle weiteren G-Regelungen gelten vorerst weiter wie gehabt.

Neu ist eine allgemeine Testpflicht für Besucher:innen (für betreute oder behandelte Personen jedoch nur in Ausnahmefällen) in allen Gesundheits-, Pflege- und Gemeinschaftseinrichtungen, also etwa ärztlichen Praxen, Schulen und Kitas, Pflegeheimen, Flüchtlingsunterkünften etc. pp.

Die ausführlichen Regeln und alle wichtigen Kennzahlen zur Pandemie gibt es in der Übersicht auf:

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