Ausgangsbeschränkungen in Hagen: Ab 21 Uhr nur noch mit gutem Grund vor die Tür

Die Neuinfektionen mit dem Coronavirus bleiben in Hagen auf hohem Niveau. Mit 216,2 liegt die 7-Tage-Inzidenz am heutigen Dienstag zwar etwas unter dem Vortag, seit Monaten jedoch auf einem enorm hohen Niveau, bereits seit drei Wochen stabil über 150. Schlimmer noch: Seit Ende Oktober 2020 ist sie in Hagen nur an wenigen Tagen überhaupt unterhalb von 100 gesunken. Aktuell befinden sich in unserer Stadt insgesamt 1.380 Personen – nachweislich Corona-Infizierte und deren engste Kontakte – in Quarantäne. Die Auslastung der Intensivstationen ist hoch, in Hagen müssen aktuell mehr COVID-19-Patient*innen künstlich beatmet werden, als im gesamten bisherigen Pandemieverlauf. In Nordrhein-Westfalen ist Hagen wieder die am zweitstärksten betroffene Stadt.

Der Krisenstab der Stadt Hagen hat daher in seiner Sitzung am Montag, 12. April, eine Ausgangsbeschränkung beschlossen. Diese gilt ab dem heutigen Dienstag, 13. April 2021, immer von 21 Uhr abends bis 5 Uhr morgens. Die Regelung wurde mit dem NRW-Gesundheitsministerium abgestimmt und gilt zunächst bis Sonntag, 18. April.

„Trotz zahlreicher Maßnahmen und wiederkehrenden Appellen sinken die Zahlen in Hagen nicht: Über 60 Prozent der Ansteckungen mit dem Coronavirus finden nach wie vor in der Familie sowie im Freundes- und Bekanntenkreis statt“, sagt Krisenstabsleiter Oberbürgermeister Erik O. Schulz , „so dass die Ausgangssperre für Hagen nun die nächste, dringend notwendige Konsequenz ist, mit der wir dem aktuell Infektionsgeschehen begegnen – auch wenn sie einen starken Eingriff in das Privatleben unserer Bürgerinnen und Bürger bedeutet.“

Um die Situation in den Kliniken zu entspannen, ist aus Sicht des Krisenstabs eine schnelle Senkung der Neuinfektionen notwendig. Zusätzlich zu den bereits in Hagen über die Coronaschutzverordnung des Landes hinaus geltenden Regelungen – etwa eine Maskenpflicht in weiten Teilen der Stadt – gilt nun also auch eine allgemeine Ausgangsbeschränkung von 21 bis 5 Uhr.

Wer darf abends noch raus?

Private Zusammenkünfte, die erheblich zum Infektionsgeschehen beitragen, sollen durch die Ausgangsbeschränkung weiter eingeschränkt werden. Es gibt aber natürlich Ausnahmen. Weiterhin in Hagen vor die Tür auch zwischen 21 und 5 Uhr darf man …

  • … bei der Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum, insbesondere eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen.
  • … beim Arbeitsweg oder der Berufsausübung.
  • … beim Besuch von Ehegatten, Lebenspartner*innen sowie Partner*innen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
  • … bei der Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts.
  • … bei der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger.
  • … bei der Begleitung Sterbender.
  • … bei der Versorgung und dem Ausführen von Tieren.
  • … bei der Versammlung zur Religionsausübung nach vorheriger Anmeldung und Genehmigung durch den Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Hagen.

Keine Ausnahme von der Ausgangbeschränkung bildet hingen das Einkaufen in Supermärkten und anderen Geschäften des täglichen Bedarfs, die länger als 21 Uhr geöffnet haben. Eine Bescheinigung der Arbeitsstelle wird für den Nachweis, dass man beruflich unterwegs ist, nicht benötigt. Alle Sportstätten schließen um spätestens 20.45 Uhr.

Polizei und Ordnungsamt sollen bei ihren Kontrollen die Einhaltung der Ausgangssperre überprüfen. Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit und kostet ein Bußgeld von 500 Euro geahndet.

Die Busse im Netz der Hagener Straßenbahn AG werden trotz Ausgangsbeschränkung nach dem aktuell gültigen Fahrplan fahren.

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