Schulen, Kitas, Ausgangsbeschränkung: Regeln in Hagen bleiben bestehen

Corona (Foto: pedro_wroclaw/Pixabay)

Mit einem Inzidenzwert von 294,1 hat die Zahl der Neuinfektionen der letzten sieben Tage in Hagen heute den bislang höchsten Wert seit Beginn der Coronapandemie erreicht. Wie die Stadt Hagen am heutigen Samstagmittag mitteilte, hat sich der Krisenstab daher darauf verständigt, alle aktuell für Hagen geltenden Regeln zu verlängern. 

Distanzunterricht an Schulen

An sämtlichen Hagener Schulen bleibt auch in der kommenden Woche ab Montag, 19. April, der Präsenzunterricht weiterhin ausgesetzt. Es wird, soweit möglich, auf Distanzunterricht umgestellt. Ausgenommen davon sind Abschlussklassen sowie Notbetreuungen, etwa an Grundschulen.

Eingeschränkter Pandemiebetrieb in Kitas 

Die Hagener Kitas verbleiben weiterhin im eingeschränkten Pandemiebetrieb. Das bedeutet: Die Kindertageseinrichtungen bleiben zwar grundsätzlich bei einem um 10 Stunden reduzierten Betreuungsumfang geöffnet. Ob Eltern das Angebot in Anspruch nehmen, entscheiden sie jedoch eigenverantwortlich. Die Stadt richtet einen dringenden Appell an alle Eltern, ihre Kinder möglichst selbst zu betreuen.

Ausgangsbeschränkung: Begründung neu formuliert

Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat bislang in drei Fällen bei Klagen gegen die Ausgangsbeschränkung der Stadt Hagen zu Gunsten der Klagenden entschieden. Alle anderen Hagener*innen dürfen sich jedoch auch weiterhin nur mit einem triftigen Grund zwischen 21 Uhr abends und 5 Uhr morgens außerhalb ihrer Wohnungen aufhalten.

Die Stadt Hagen hat die Urteile zum Anlass genommen, die Begründung der Ausgangsbeschränkung in einer verlängerten Allgemeinverfügung neu zu formulieren, und diese bis zunächst 26. April zu verlängern. So werden unter anderem die bisher seit März 2020 durchgeführten Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie deutlicher hervorgehoben und konkretisiert, warum die Stadt die Ausgangsbeschränkung für erforderlich hält. Unter anderem wurden seit 1. März dieses Jahres durch das Ordnungsamt 16 illegale Partys nach 21 Uhr aufgelöst. Außerdem wird die aktuelle Infektionslage durch konkrete Zahlen des Gesundheitsamtes belegt. 

Große Gottesdienste bleiben erlaubt

Außerdem wollte die Stadt Hagen die Zahl der Teilnehmenden an Gottesdiensten auf maximal 30 Personen begrenzen. Das wurde jedoch vom Land NRW nicht genehmigt. Trotz des hohen Infektionsgeschehens beharrte das Innenministerium darauf, religiöse Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen im Innenraum und bis zu 250 Personen unter freiem Himmel zu erlauben.

Quelle: Stadt Hagen

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